Gesetzlicher sozialer Mindestlohn ab dem 1. Juni 2026
05.06.2026
Hiermit teilen wir Ihnen nachstehend den neuen sozialen Mindestlohn mit, der infolge der Indexanpassung von 2,5 % zum 1. Juni 2026 gemäß den Artikeln L.223-1 und L.222-4 des Arbeitsgesetzbuches gilt.
