Gesetzlicher sozialer Mindestlohn ab dem 1. Juni 2026

05.06.2026

Hiermit teilen wir Ihnen nachstehend den neuen sozialen Mindestlohn mit, der infolge der Indexanpassung von 2,5 % zum 1. Juni 2026 gemäß den Artikeln L.223-1 und L.222-4 des Arbeitsgesetzbuches gilt.

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